Arbeitsstrafrecht



Rechtsanwalt Dr. Böttner
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht

Arbeitsstrafrecht

Mindestlohngesetz und Schwarzarbeitsgesetz lassen das Arbeitsstrafrecht im Wirtschaftsstrafrecht immer wichtiger werden.

Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts und deckt alle Strafbestimmung mit Bezug zum Arbeitsmarkt ab. Anders als im Kernstrafrecht befinden sich die Straf- und Bußgeldbestimmungen nicht komprimiert in einem Gesetzbuch. Viel mehr sind einzelne Strafnormen in den unterschiedlichen Nebengesetzen des Arbeitsrechts verstreut.

Arbeitsstrafrecht wird immer wichtiger

Das Arbeitsstrafrecht ist ein höchst komplexes Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Dies liegt vor allem an der Überschneidung der unterschiedlichen Rechtsgebiete. Neben dem Strafrecht fließt regelmäßig auch Arbeitsrecht, Sozialrecht und Europarecht ein. Dies erfordert auch vom Rechtsanwalt eine besondere Expertise.

Erschwerend kommt hinzu, dass kaum ein strafrechtliches Gebiet ist so in Bewegung ist wie das Arbeitsstrafrecht. Ständig neue Gesetze legen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neue Dokumentations- und Mitteilungspflichten auf. Verstöße werden häufig unabsichtlich begangen und führen im schlimmsten Fall zu hohen Strafzahlungen.

Alle Branchen sind vom Arbeitsstrafrecht betroffen

Einige Branchen sind besonders beim Thema Arbeitsstrafrecht betroffen. So sind der Bausektor und die Gastronomie traditionell streng überwachte Branchen. Diese Branchen sind besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsgesetz oder für Verstöße gegen das Beschäftigungsverbot von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis. Die Zollfahndung, die für die Überwachung und Kontrolle zuständig ist, kontrolliert daher vor allem diese Branchen regelmäßig.

In letzter Zeit werden aber auch immer mehr untypische Branchen stärker kontrolliert. Dabei kann es nahezu jedem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer treffen. Durch die vielen, teilweise sehr versteckten, Bestimmungen, wird bei diesen Kontrollen häufig der eine oder andere Verstoß festgestellt. In vielen Fällen drohen dann hohe Geldbußen oder gar Freiheitsstrafen.

Die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Arbeitsstrafrecht

Genauso wie es unzählbare Sanktionsnormen im Arbeitsstrafrecht gibt, gibt es auch unterschiedliche Verteidigungsstrategien. Die wichtige Aufgabe in einem Ermittlungsverfahren im Arbeitsstrafrecht ist sich zum Beginn einen Überblick über die erhobenen Vorwürfe zu verschaffen. Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und so den Stand der Ermittlungen erfahren.

Anschließend muss individuell eine gemeinsame Strategie abgestimmt und entwickelt werden. Dabei sind die Besonderheiten der Branche, des konkreten Vorwurfes und der Beweislage zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass vor umfassender Aktenkenntnis keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigt werden.
Obwohl die meisten Strafnormen sich auf den Arbeitgeber beziehen, können auch Arbeitnehmer regelmäßig in Konflikt mit dem Arbeitsstrafrecht geraten. Aus diesem Grund sollte auch darauf hingewirkt werden, dass von Seiten der Arbeitnehmer nicht voreilig eine Äußerung gegenüber den Ermittlern getätigt werden.


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