Erstattung von Strafanzeigen



Rechtsanwalt Dr. Böttner
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht sollte eine Strafanzeige mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts erstellt werden.

Eine Strafanzeige kann grundsätzlich direkt bei der Staatsanwaltschaft oder bei jeder Polizeidienststelle gestellt werden. Eine Strafanzeige ist erst einmal nur die Mitteilung eines möglichen strafbaren Lebenssachverhalts an die Ermittlungsbehörden. Davon abzugrenzen ist der Strafantrag der zusätzlich gestellt werden kann. Der Strafantrag ist der ausdrückliche Wunsch, dass die Ermittlungsbehörden aktiv werden sollen. Einige Straftatbestände, vor allem wenn es nur um geringe Schäden geht, werden nur auf Antrag verfolgt.

Die meisten Strafanzeigen bezüglich Alltagskriminalität können ohne Zutun eines Strafverteidigers gestellt werden. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts kann das Hinzuziehen eines spezialisierten Rechtsanwalts jedoch sinnvoll sein. Das liegt auf der einen Seite an der Komplexität der Materie. Auf der anderen Seite kann jedoch eine unbedachte Strafanzeige auch eigene Haftungsrisiken beinhalten.

Eine unvollständige Strafanzeige kann für Ärger sorgen

Nichts ist ärgerlicher als das Erstatten einer unvollständigen Strafanzeige. Viele Straftatbestände im Wirtschaftsstrafrecht beinhalten ungeschrieben Tatbestandsmerkmale. Ein Laie kann häufig den exakten Straftatbestand kaum bestimmen. Dies beinhaltet die Gefahr, dass relevante Informationen bei einer Strafanzeige vergessen werden. Dies kann zum Beispiel zu einer Einstellung wegen vermeintlicher Geringfügigkeit führen.

Im schlimmsten Fall kommt es jedoch zu einer unvollständige Anklage und Verurteilung und es tritt der sogenannte Strafklageverbrauch ein. Dies kann sogar ganz ohne Hauptverhandlung und Anhörung des Anzeigeerstatters geschehen, beispielsweise im rein schriftlichen Strafbefehlsverfahren. Anschließend kann das Verfahren nicht wiederaufgenommen werden. Eine Person darf für den gleichen Lebenssachverhalt nach einer rechtskräftigen Verurteilung grundsätzlich nicht erneut angeklagt werden. Stellt sich später heraus, dass andere Straftatbestände erfüllt wurden, können diese nicht mehr sanktioniert werden.

Dieses Risiko kann durch das Hinzuziehen eines Strafverteidigers verhindert werden. Der Strafverteidiger stellt den ersten Filter der Justiz dar und trennt wichtige von unwichtigen Informationen. Die Staatsanwaltschaft erhält in diesen Fällen bereits juristisch aufgearbeitet alle relevanten Informationen. Dies verhindert nicht nur das Übersehen bestimmter Straftatbestände, sondern erleichtert auch die Arbeit der Ermittlungsbehörde und minimiert so das Risiko der Einstellung des Verfahrens.

Eine falsche Strafanzeige kann strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben

Nicht jedes unmoralische oder abzulehnendes Verhalten ist auch immer eine Straftat. Zahlt ein Kunde eine Rechnung nicht, so kann dies im Einzelfall ein Betrug sein. In den meisten Fällen handelt es sich dabei aber nicht um einen Straftatbestand. In diesen Fällen setzt man sich als Anzeigeerstatter selbst strafrechtlichen Gefahren aus. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auf einen zukommen.

Die falsche Verdächtigung wird in § 164 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Der § 469 StPO regelt dagegen die Kostenfrage. Wird leichtfertig eine unwahre Anzeige erstattet, können dem Anzeigeerstatter die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Beschuldigten auferlegt werden. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere zivilrechtliche Haftungsansprüche vom Beschuldigten geltend gemacht werden.

Erstellung der Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt

Sobald ein Sachverhalt nicht mit wenigen Worten vollständig erklärt werden kann, lohnt sich das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts bei der Erstellung einer Strafanzeige. Vor allem im Wirtschaftsstrafrecht sind die Umstände meist so umfangreich und komplex, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung angezeigt ist.

Die durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erstellt Strafanzeige verringert das Risiko der Unvollständigkeit und erhöht damit die Erfolgswahrscheinlichkeit. Zusätzlich wird die Gefahr der eigenen Haftung minimiert.


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