Lexikon im Wirtschaftsstrafrecht



Rechtsanwalt Dr. Böttner
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Lexikon

Das Wirtschaftsstrafrecht untergliedert sich in viele Teilbereiche die jeweils aus einer großen Anzahl an Delikten und Normen bestehen. In der polizeilichen Vorladung die dem Beschuldigten zugeht steht zumeist nur der Straftatbestand und der jeweilige Paragraph aus dem Gesetz. Dabei sind viele der Normen durch den reinen Wortlaut des Gesetzes nicht verständlich. Dieses Lexikon soll bei der ersten Orientierung im Dschungel des Wirtschaftsstrafrechts helfen.

In unserem Lexikon präsentieren wir daher die wichtigsten Delikte aus dem Wirtschaftsstrafrecht.

Angereichert mit typischen Beispielfällen aus der Praxis und einer kurzen Erklärung des jeweiligen Straftatbestandes.

Bestechungsdelikte:

§ 298 StGB – Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
§ 299 StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§ 300 StGB – Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§ 331 StGB – Vorteilsannahme
§ 332 StGB – Bestechlichkeit
§ 333 StGB – Vorteilsgewährung
§ 334 StGB – Bestechung
§ 335 StGB – Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
§ 339 StGB – Rechtsbeugung

Bankrottdelikte
§ 283  StGB – Bankrott
§ 283a StGB – Besonders schwerer Fall des Bankrotts
§ 283b StGB – Verletzung der Buchführungspflicht
§ 283c StGB – Gläubigerbegünstigung
§ 283d StGB – Schuldnerbegünstigung

Bei allen Texten gilt, dass sie natürlich eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Dargestellt sind lediglich häufige Fallkonstellationen. In der Praxis ist dagegen jeder Lebenssachverhalt einzigartig und bereits kleinste Änderungen können die Rechtsfolge stark beeinflussen. Das Lexikon kann in vielen Fällen aber als erster Anhaltspunkt dienen ob möglicherweise ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht.

Für eine weitere Rechtsberatung oder Strafverteidigung kontaktieren Sie uns, damit wir für Sie einen Termin mit Strafverteidiger Dr. Böttner vereinbaren können.


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