Strafverteidigung im Wirtschaftstrafrecht



Rechtsanwalt Dr. Böttner
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Die Strafverteidiger ist ein wichtiger Pfeiler des Rechtsstaats. Dabei heißt Strafverteidigung häufig auch Kampf.

Selten wird ein Bürger mit der Staatsmacht so direkt konfrontiert wie in einem Strafverfahren. Es drohen während eines Ermittlungsverfahrens regelmäßig massive Grundrechtseingriffe. Häufig werden Strafverfahren von Befragungen, Hausdurchsuchungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen begleitet. Wer erstmalig Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, kann von der geballten Macht des Staates im wahrsten Sinne des Wortes überrollt werden.

Hier kommt die Strafverteidigung ins Spiel. Während auf Seiten des Staates nahezu unendliche Ressourcen zur Verfügung stehen, sind den Handlungsmöglichkeiten eines Beschuldigten meist physische und psychische Grenzen gesetzt. Vor allem in Wirtschaftsstrafverfahren handelt es sich beim Beschuldigten häufig um einen bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Bürger. Dadurch wirkt die Belastung durch das laufende Verfahren besonders schwer. Erfahrungsgemäß können viele Ängste und Sorgen aber durch umfangreiche Informationen über den Ablauf des Verfahrens und den zu erwartenden anstehenden Ermittlungsschritten genommen werden.

Die Strafverteidigung hat dabei die Aufgabe dem Beschuldigten in jeder Phase des Verfahrens zur Seite zu stehen. Der Strafverteidiger schätzt dabei die aktuelle Situation ein und zeigt mögliche Verteidigungsstrategien auf. Gemeinsam mit dem Mandanten werden dabei die realistischen Ziele besprochen und die notwendigen Schritte erläutert. Der Erfolg basiert dabei maßgeblich auf die vertrauliche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Strafverteidiger. Um diese Vertrauensbasis zu schützen, unterliegt der Strafverteidiger einer umfangreichen Schweigepflicht
.
Zu beachten ist, dass in einem Strafverfahren immer mit ungleichen Waffen gekämpft wird. Besonders in Wirtschaftsstrafsachen ist dieses Gefälle deutlich zu erkennen. Der Angeklagte sieht sich regelmäßig spezialisierten Staatsanwälten aus der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen gegenüber. Gleichzeitig wird vor erfahrenen Richtern der Wirtschaftsstrafkammer verhandelt. Die Strafverteidigung kann in diesen Verfahren aber zumindest annähernd für die rechtsstaatliche „Waffengleichheit“ sorgen.
Damit erschöpft sich der Aufgabenbereich der Verteidigung aber noch nicht. Ein Strafprozess läuft nach den strengen Regeln der Strafprozessordnung. Diese dienen primär dem Schutz des Beschuldigten vor staatlicher Willkür.

Schon der Rechtswissenschaftler Rudolf von Jhering wusste vor über 100 Jahre zu berichten:

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit“.

Aus diesem Grund gehört zu einer effektiven Verteidigung auch das Überwachen der Einhaltung der Beschuldigtenrechte. In bestimmten Situationen heißt das Finden von Recht dabei auch Kampf ums Recht. Sofern es dem Mandanten dient, muss die Strafverteidigung auch bereit sein den offenen Kampf gegen die Staatsmacht aufnehmen. Dazu kann vor allem das Stellen von Beweisanträge und Befangenheitsanträge zählen. Genauso gut, vor allem in Wirtschaftsstrafverfahren, kann aber auch eine zurückhaltende und abwartende Strategie zum Erfolg führen. Dies ist jeweils eine Frage des Einzelfalles.
In allen Fällen steht jedoch immer das Interesse und Wohl des Mandanten im Vordergrund. Obwohl der Strafverteidiger auch ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, bleibt er doch in erster Linie Interessensvertreter des Mandanten.

Die Strafverteidigung stellt daher in der Praxis eine elementare Säule des Rechtsstaates dar und der Strafverteidiger ist in vielen Fällen der letzte Verbündete des Beschuldigten.


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