Rechtsanwalt Dr. Böttner
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Seit Gründung der Kanzlei durch Rechtsanwalt Dr. Böttner ist diese ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Ein wesentlicher Schwerpunkt der spezialisierten Kanzlei mit Sitz in Hamburg ist dabei die Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht.
Zu unseren Mandanten zählen an der Unternehmensführung beteiligte Personen, z.B. Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes, Prokuristen und leitende Mitarbeiter. Wir betreuen in Fragen des Wirtschaftsstrafrechts nicht nur größere Unternehmen, sondern auch mittelständische Firmen bis hin zum „kleinen“ Einzelunternehmer.
Eine amtliche Definition des Begriffs „Wirtschaftsstrafrecht“ existiert nicht. Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen alle Straftatbestände die eine Verbindung zum Wirtschaftsleben aufweisen, wie z.B. Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Korruptionsdelikte wie Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechung (§ 334 StGB) und der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB).
Doch auch in Nebengesetzen finden sich Strafrechtsnormen, die in letzter Zeit immer öfter Gegenstand von wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren waren bzw. sind, z.B. Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbHG, § 401 AktG), Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG), Strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkenG), Verstöße gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz, § 142 PatG, diverse Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und viele mehr.
Vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts rücken auch Präventionsmaßnahmen immer mehr in den Vordergrund. Durch die Entwicklung von Compliance-Richtlinien und deren Überwachung können viele Wirtschaftsstraftaten im eigenen Unternehmen bereits im Vorfeld verhindert werden. Dies spart nicht nur mögliche Strafzahlungen sondern auch Honorare für Anwälte in einem späteren Strafverfahren.
Aber auch bei der Anzeigeerstattung im Wirtschaftsstrafrecht kann die Hilfe eines spezialisierten Strafverteidigers angezeigt sein. Egal ob es um die „klassische“ Anzeige gegenüber eine andere Person geht oder um eine strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht. Die Hilfe eines Strafverteidigers verhindert die Abgabe einer unvollständigen Strafanzeige und minimiert daraus entstehende Risiken.
Das Wirtschaftsstrafverfahren folgt dabei ganz anderen Regeln als ein „klassisches“ Strafverfahren und stellt daher besondere Anforderungen an die Strafverteidigung. Die Besonderheiten beginnen bereits bei den Beschuldigten, die zumeist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind. Bereits das Ermittlungsverfahren und der Vorwurf können die gesamte bürgerliche Existenz dieser Personen vernichten. Daher haben Ermittlungsmaßnahmen wie Wohnungsdurchsuchungen oder die Anordnung der Untersuchungshaft gewaltige Auswirkungen.
Daher lebt vor allem das Wirtschaftsstrafverfahren von dem frühen Eingreifen eines erfahrenen Strafverteidigers. Denn in Wirtschaftsstrafsachen steht man hochspezialisierte Staatsanwälte und Richter aus den Wirtschaftsstrafabteilungen gegenüber.
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ergehen fast täglich neue höchstrichterliche Entscheidungen. Die Kenntnis davon ist für die Strafverteidigung elementarer Grundstock des Handwerks. Kaum ein Gebiet im Strafrecht ist so von der Rechtsprechung geprägt wie das Wirtschaftsstrafrecht.
Aufgrund dieser hochkomplexen Materie ergeben sich für die Verteidigung aber häufig auch ganz neue Chancen. Unter anderem ist die Verständigungsbereitschaft, sei es bereits im Vorfeld während des Ermittlungsverfahrens oder aber auch erst später in der Hauptverhandlung, in Wirtschaftsstrafsachen meist erhöht.
Dies alles zeigt, dass es sich beim Wirtschaftsstrafrecht um ein ganz besonderes Rechtsgebiet innerhalb des Strafrechts handelt. Dies verlangt auch vom Verteidiger andere Fähigkeiten und Kenntnisse, als im „klassischen“ Strafverfahren. Zumeist hängt der Erfolg in Wirtschaftsstrafverfahren von einer umfassenden Vorbereitung und einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie ab.
Die strafrechtliche Tätigkeit kann je nach Fallgestaltung nach Ihren Wünschen flankiert werden von einem exzellenten Netzwerk von externen Fachanwälten der jeweils betroffenen Fachrichtungen – sowohl durch erfahrene Rechtsanwälte wie auch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Sachverständige unterschiedlichster Fachrichtungen.
Wenn mehrere Strafverteidiger oder Zeugenbeistände benötigt werden, stellen wir für Sie in kürzester Zeit ein bewährtes Team von Fachanwälten mit Kooperationspartnern zusammen und gewährleisten so Ihre Interessen auch in komplexen Umfangverfahren. Durch die externe Hinzuziehung von Kollegen können so Interessenkollisionen vermieden werden.
Einige Teilbereiche unserer Kompetenzen finden Sie in der linken Spalte. Egal ob bei der Vertretung von Unternehmen oder von Einzelpersonen: Beauftragen Sie Rechtsanwalt Dr. Böttner mit Ihrer Interessenwahrnehmung wird stets das Ziel verfolgt, das für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Jeder Tätigkeit liegt dabei eine maßgeschneiderte Lösung zugrunde, die Ihrem Anspruch an höchste Qualität bei der Mandatsbearbeitung gerecht wird.
Dabei folgen wir einem ganzheitlichen Ansatz, der sich nicht nur auf die Betrachtung der strafrechtlichen Problematik beschränkt, sondern auch die wirtschaftlichen Belange Ihres Unternehmens und Ihrer Person im Blick hat.
Anwaltskanzlei Dr. Böttner
Colonnaden 104
20354 Hamburg
Telefon: 040 - 18 01 84 77
Telefax: 040 - 20 91 97 61
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