Das Wirtschaftsstrafrecht

Kompetenz Wirtschaftsstrafrecht – Strafverteidigung – Compliance
von Rechtsanwalt Dr. Böttner – Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg

Seit Gründung der Kanzlei durch Rechtsanwalt Dr. Böttner ist diese ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Ein wesentlicher Schwerpunkt der spezialisierten Kanzlei mit Sitz in Hamburg ist dabei die Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht.

Zu unseren Mandanten zählen an der Unternehmensführung beteiligte Personen, z.B. Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes, Prokuristen und leitende Mitarbeiter. Wir betreuen in Fragen des Wirtschaftsstrafrechts nicht nur größere Unternehmen, sondern auch mittelständische Firmen bis hin zum „kleinen“ Einzelunternehmer.

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?

Eine amtliche Definition des Begriffs „Wirtschaftsstrafrecht“ existiert nicht. Wir zählen dazu typischerweise mit Bezug zum Wirtschaftsleben auftretende Straftatbestände, wie z.B.  Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Korruptionsdelikte wie Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechung (§ 334 StGB) und der  Vorteilsgewährung (§ 333 StGB).

Doch auch in Nebengesetzen finden sich Strafrechtsnormen, die in letzter Zeit immer öfter Gegenstand von wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren waren bzw. sind, z.B. Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbHG, § 401 AktG), Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG), Strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkenG), Verstöße gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz, § 142 PatG, diverse Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und viele mehr.

Strafverteidigung von Unternehmen und Einzelpersonen

Die strafrechtliche Tätigkeit kann je nach Fallgestaltung nach Ihren Wünschen flankiert werden von einem exzellenten Netzwerk von externen Fachanwälten der jeweils betroffenen Fachrichtungen – sowohl durch erfahrene Rechtsanwälte wie auch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Sachverständige unterschiedlichster Fachrichtungen.

Wenn mehrere Strafverteidiger oder Zeugenbeistände benötigt werden, stellen wir für Sie in kürzester Zeit ein bewährtes Team von Fachanwälten mit Kooperationspartnern zusammen und gewährleisten so Ihre Interessen auch in komplexen Umfangverfahren. Durch die externe Hinzuziehung von Kollegen können so Interessenkollisionen vermieden werden.

Einige Teilbereiche unserer Kompetenzen finden Sie in der linken Spalte. Egal ob bei der Vertretung von Unternehmen oder von Einzelpersonen: Beauftragen Sie Rechtsanwalt Dr. Böttner mit Ihrer Interessenwahrnehmung wird stets das Ziel verfolgt, das für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Jeder Tätigkeit liegt dabei eine maßgeschneiderte Lösung zugrunde, die Ihrem Anspruch an höchste Qualität bei der Mandatsbearbeitung gerecht wird.
Dabei folgen wir einem ganzheitlichen Ansatz, der sich nicht nur auf die Betrachtung der strafrechtlichen Problematik beschränkt, sondern auch die wirtschaftlichen Belange Ihres Unternehmens und Ihrer Person im Blick hat.



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