Die Korruptionsdelikte



Rechtsanwalt Dr. Böttner
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Korruptionsstraftaten

Korruptionsstraftaten

Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung. Korruptionsdelikte verlangen Besonderes vom Mandanten und Strafverteidiger ab.

Der Vorwurf der Korruption kommt häufig überraschend. Die Grenzen zwischen freundlicher Geste und strafbarer Korruption sind in vielen Fällen fließend. Sowohl bei Amtsträgern als auch bei Personen in der Privatwirtschaft sind Geschenke für Geschäftspartner an der Tagesordnung. Als Beispiel sei das Abschiedsgeschenk an die Klassenlehrerin oder die Flasche Wein an den Geschäftspartner nach einem erfolgreichen Geschäftsabschluss genannt.

Im schlimmsten Fall drohen im Nachhinein aber unangenehme Konsequenzen. Spätestens dann, wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) gegen den Schenkenden eröffnet hat. Gleichzeitig werden in diesen Fällen Verfahren gegen den Beschenkten wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) oder Vorteilsannahme (§ 331 StGB) eingeleitet. Als Strafen drohen dabei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Bereits der Vorwurf der Korruption kann erhebliche Schäden anrichten

Steht der Verdacht erst einmal im Raum, drohen unmittelbare private und berufliche Konsequenzen. In den meisten Fällen werden die Vorwürfe gegen Personen erhoben, die bisher eine einwandfreie Reputation haben. Dies bedeutet auch, dass es in der Regel das erste Strafverfahren für den Beschuldigten ist. Dies stellt häufig eine besondere Belastung dar.

Dazu kommt, dass bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes regelmäßig das sogenannte „Dezernat für Interne Ermittlungen“ (DIE) die weiteren Ermittlungen übernimmt. Diese Abteilung ist zumeist direkt dem Ministerium unterstellt und ist für die strafrechtliche Verfolgung von Amts- und Korruptionsdelinquenzen zuständig. Zum Teil kann dies zu besonders akribischem Vorgehen im Ermittlungsverfahren führen.

Die Verteidigung gegen Korruptionsdelikte

Umso wichtiger ist in diesen Fällen die richtige Verteidigungsstrategie. Maßgeblich sind dabei die Erwartungen und Wünsche des Mandanten unter realistischer Berücksichtigung der konkreten Beweislage.
Von wem stammte die Zuwendung? Gibt es darüber Aufzeichnungen? Wurde über mögliche Gegenleistungen gesprochen? In vielen Fällen basiert der Vorwurf der Korruption auf Missverständnisse. Erfahrungsgemäß zeigt sich der Staat bei solchen Vorwürfen aber besonders hartnäckig, da er ein Ansehen der eigenen Unverkäuflichkeit befürchtet. Dazu können auch massive Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen zählen.

Es empfiehlt sich daher bereits früh einen spezialisierten Strafverteidiger beim Vorwurf der Korruption aufzusuchen. Durch die Einflussnahme im Ermittlungsverfahren können Missverständnisse bereits früh im Strafverfahren ausgeräumt werden und weitere schädigende Eingriffe durch den Staat vermieden werden.


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